Welche Kontrolle gehört zu meinem Gerät?
§ 4 Absatz 5 BetrSichV verlangt Kontrollen auf offensichtliche sicherheitsrelevante Mängel vor der jeweiligen Verwendung und regelmäßige Funktionskontrollen von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen. DGUV Vorschrift 68 § 9 verlangt in ihrem Geltungsbereich tägliche Kontrolle vor Einsatzbeginn, Beobachtung im Betrieb und umgehende Mangelmeldung. Sicherheitsbeeinträchtigende Mängel müssen vor Weiterbetrieb behoben sein.
Ein manueller Niederhubwagen, ein elektrischer Mitgänger und ein Hochhubgerät haben unterschiedliche Komponenten. Übertragen Sie keine Mast-, Brems-, Batterie- oder Hydraulikpunkte ungeprüft auf jede Bauart. Die Anleitung bestimmt auch, wie ein ausdrücklich vorgesehener Kontrollpunkt sicher ausgeführt werden darf.
Die Vorbenutzungskarte
Mit Touch oder nach Tab-Fokus mit den Pfeiltasten seitlich verschieben.
| Eintrag | Hilfreiche Information | Nicht daraus ableiten |
|---|---|---|
| Gerät und Stand | Kennung, Ausführung, Datum und passende Unterlage. | Gleiches Aussehen bedeutet gleiches Gerät. |
| Kontrollpunkt | Genau benannter Hersteller-/Betriebspunkt. | Eine allgemeine Liste ist vollständig. |
| Beobachtung | Erkennbarer Zustand und Zeitpunkt, ohne zusätzliche riskante Probe. | Ein Symptom beweist eine bestimmte Ursache. |
| Abweichungsweg | Gemeldeter Punkt, Empfänger und tatsächlicher Übernahmestand. | Eine gesendete Meldung ist schon behoben. |
| Rückantwort | Gerätegleiche Behebung, Nachbefund und verbleibende Grenzen. | Ein Teilbefund gibt das ganze Gerät frei. |
Die Karte ist eine eigene Organisationshilfe. Sie begründet keine allgemeine Pflicht, jeden täglichen Einzelpunkt wie einen formellen Prüfnachweis zu protokollieren. TRBS 1201 trennt Kontrolle erkennbarer Mängel und Prüfung mit Soll-/Istvergleich.
Beispiel: gemeldet ist noch nicht behoben
Vollständig hypothetisch: An der identifizierten Ausführung wird bei einem zugeordneten Kontrollpunkt eine sichtbare Abweichung festgestellt. Der tatsächliche Zustand wird mit dem vorgesehenen Mangelweg an die zuständige Stelle übergeben; eine Ursachenvermutung wird nicht als Befund eingetragen.
Zunächst kommt nur die Antwort „Meldung angenommen“. Der Mangel bleibt offen. Für die Fortsetzung nehmen wir ausdrücklich an, dass eine geeignete Fachstelle die Behebung und den passenden Nachbefund zu genau diesem Punkt bestätigt. Damit ist im Beispiel nur dieser Mangel behoben und nachgeprüft. Ein weiterer unklarer Punkt bleibt offen. Die einzelne Antwort bestätigt nicht den vollständigen Zustand des Geräts.
Die passende Folgefrage stellen
Bei einem ungeklärten Symptom hilft der Störungsratgeber, Beobachtung und Last-/Gerätezustand für den Service zu beschreiben. Ein fälliger formeller Prüfanlass gehört ins Prüfregister; eine zugeordnete Wartung in den Wartungsplan.
Übergeben Sie Gerätekennung, betroffenen Kontrollpunkt, Beobachtung und den noch fehlenden Abschluss. Ein fehlender Herstellerpunkt bleibt eine konkrete Unterlagenfrage. Eine erfundene Testhandlung würde diese Lücke nicht schließen.
Häufige Kontrollfragen
Genügt eine vorhandene Prüfplakette?
Sie ersetzt die Kontrolle des aktuellen Zustands vor Verwendung nicht.
Soll ich einen Fehler zur Bestätigung nochmals provozieren?
Diese Karte ordnet keine zusätzliche Funktionsprobe an. Der passende Kontroll- und Störfallumfang gehört zur Anleitung und zur zuständigen betrieblichen Festlegung.
Ist die Meldung an den Service eine Freigabe?
Sie belegt zunächst eine Übergabe. Der passende Behebungs-/Nachbefund und offene Restpunkte bleiben getrennt.
Quellen und konkrete Kontrollfrage
Karte, Beispiel und Grafik sind eigene Erklärungen. Eine konkrete Herstellercheckliste oder reale Geräteprüfung ist nicht ersetzt.
- BetrSichV § 4 Absatz 5 – Kontrolle vor Verwendung und Schutz-/Sicherheitseinrichtungen.
- DGUV Vorschrift 68 § 9 – Täglicher Kontroll- und Mangelweg im geltenden Trägerumfang.
- TRBS 1201, Abschnitte 2.1 und 2.6 – Prüfung und Kontrolle unterscheiden; amtliche Fassung mit Änderung 2025 gelesen.
Redaktion e-hubwagen.de, Arbeitsstand 12. Oktober 2026. Eigene Beispiele und Zeichnungen sind ausdrücklich keine tatsächlich geprüften Geräte, Messungen oder Betriebsfälle. Eine konkrete Rückfrage vorbereiten.