Gesetzlich zulässige Begrenzung
Haftungsregelung.
Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung typischerweise vertraut werden darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Begrenzungen gelten entsprechend zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.