Die Last-/Positionskarte
Mit Touch oder nach Tab-Fokus mit den Pfeiltasten seitlich verschieben.
| Teil | Benötigter Bezug | Warum getrennt? |
|---|---|---|
| Gerät und Last | Identitäten, tatsächliche Masse und Verteilung, Trägerkontakt. | Palettenmasse beschreibt das Gerät nicht. |
| Bordwand | Ausführung, maßgebliche Lastposition und zulässiger Last-/Kontaktumfang laut Unterlagen. | Nenntragfähigkeit gilt nicht unabhängig von Position und Belastungsart. |
| Ladefläche | Boden-/Aufbauumfang und tatsächliche Kontaktbelastung. | Gesamtmasse allein beschreibt keine einzelne Rad-/Kontaktlast. |
| Übergang | Tatsächliche Kontur, Spalt/Schwelle, Befestigung und Sicherung. | Eine breite Plattform bestätigt den Übergang nicht. |
| Personen und Ablauf | Vorgesehene Personen, Zuständigkeit, Verständigung und zulässige Folge. | Geometrische Passung ist keine Verwendungsfreigabe. |
DGUV Vorschrift68 §17 verlangt im Geltungsbereich die Sicherung des Fahrzeugs gegen Rollen und erforderlichenfalls Kippen sowie vorherige Verständigung über den Arbeitsablauf. Für abgestellte Wechselaufbauten nennt sie zusätzlich statische/dynamische Belastungen, Kippsicherung und tragfähige Abstellfläche. Das ist kein pauschaler Bordwandnachweis.
Ein begrenztes Herstellerbeispiel macht den Positionsbezug sichtbar: Die PALFINGER-Produktseite zur MBB C 750 L trennt Längs- und Querposition und zeigt unterschiedliche Lastwerte im Lastdiagramm. Diese Seite übernimmt keinen dieser Werte als Freigabe für eine andere Bordwand oder reale Kombination.
Ein Positionswechsel benötigt einen neuen Teilbefund
Gedankenbeispiel: Dieselbe Einheit P mit Gerät G soll zunächst innen auf der Ladefläche stehen, anschließend am äußeren Bordwandbereich. Masse und Träger bleiben gleich; Position, Kontakt- und Übergangsbezug ändern sich. Die Karte stellt beide vorgesehenen Zustände nebeneinander.
Für den Lehrfortgang werden passende Hersteller- und Fachunterlagen zur tatsächlichen Kombination ausdrücklich angenommen. Sie beantworten nur die bezeichnete Position und Folge. Ohne diese Zuordnung wäre „P wiegt weniger als die Nenntraglast“ weiterhin unzureichend. Es wurden weder Radlasten gemessen noch eine Bordwand erprobt.
Den Hubwagen selbst mitnehmen
Verfolgen Sie dasselbe Gerät vom Verladen bis zur Entnahme und Zustandsübernahme am Ziel. Die Warenübergabe ist ein eigener Abschluss; die Sicherung der Palette bestätigt keine Sicherung des Geräts. Für Ihre Mitnahmeplanung halten Sie sieben Angaben zusammen:
- Gerät und Fahrzeug: konkrete Kennungen, Batterie und Ausstattung derselben Kombination.
- Transportzustand und Stellposition: tatsächlicher Zustand mit eingebauter oder getrennt mitgeführter Batterie und bezeichnetem Ort; passende Unterlagen bleiben erforderlich.
- Maße und tatsächliche Masse: Gerät in genau diesem Zustand einschließlich Batterie und Ausstattung. Bereits enthaltene Bestandteile nicht doppelt addieren. Beim Zugang kommen die dort tatsächlich vorgesehene Last und zulässigen Personen hinzu.
- Handling und Sicherung: passende Unterlagen für Verladen, Aufstellen, Sicherung und Entnahme; keine allgemeine Anschlag- oder Zurrmethode ableiten.
- Zuständigkeit: Planung, Ausführung und begrenzte Übernahme für jeden Schritt benennen.
- Entnahme am Ziel: zulässige Folge, Übergang, Empfänger und tatsächlichen Zustand nach der Entnahme vor der Abfahrt klären.
- Offener Nachweis: fehlenden Bezug mit der betroffenen Handlung verbinden. Ein anderer geklärter Punkt bestätigt die offene Mitnahmebedingung nicht.
Route, Bedienraum, Last- und Leerweg sowie die vorgesehene Arbeitsfolge bleiben im gleichen Betriebsprofil. Der Nutzungsbogen sammelt Wiederholungen und Zeitfenster; Energiebedarf und Kostenbezug behalten ihre eigenen Nachweise. Eine Bordwandzahl liefert weder Tagesleistung noch Batterie- oder Wirtschaftlichkeitsantwort.
Mit Touch oder nach Tab-Fokus mit den Pfeiltasten seitlich verschieben.
| Phase | Konkrete Frage | Abschlussgrenze |
|---|---|---|
| Verstauen | Welche Gerätefassung, Stellposition und zulässige Handlingweise? | Gerät befindet sich am bezeichneten Ort. |
| Transportieren | Welche passende Sicherungsanweisung und tatsächliche Ausführung? | Ein abgestelltes Gerät ist noch nicht für die Fahrt gesichert. |
| Entnehmen | Welche zulässige Entnahmefolge, Zuständigkeit und Übergang? | Ankunft ersetzt keine geordnete Entnahme. |
Die EXD-Anleitung enthält einen eigenen Transportabschnitt mit bezeichneten Hebepunkten, qualifiziertem Hubpersonal und Witterungsbezug. Diese Bedingungen werden nicht als allgemeine Anschlag- oder Sicherungsanweisung kopiert. Die Rampenfrage und der Versandprozess behalten ihre eigenen Grenzen.
Fragen zur Fahrzeugkombination
Reicht die Palettenmasse zur Auswahl?
Nein. Gerät, gegebenenfalls zulässige Personen, Lastposition und Kontaktbelastung müssen zur tatsächlichen Kombination passen.
Kann eine Bordwandzahl alle Positionen abdecken?
Das entscheidet die konkrete Herstellerunterlage mit ihrem Last-/Positionsbezug. Eine allgemeine Nennzahl bestätigt keine beliebige Stellung.
Ist Ankunft der Abschluss der Mitnahme?
Nein. Der tatsächliche Entnahme- und Übergabestand bleibt ein eigener Teil der geplanten Folge.
Quellen und tatsächliche Kombination
Eigene Positions-/Mitnahmehilfe. Vollständige passende Geräte-, Fahrzeug-, Bordwand-/Boden- und Sicherungsunterlagen sowie tatsächliche Lasten, Positionen, Übergänge und Fachentscheidung bleiben offen.
- PALFINGER MBB C 750 L, Produktdaten – Tatsächlich gelesene Positions- und Lastdiagrammfelder; keine vollständige Serien-Bedienanleitung.
- DGUV Vorschrift68, §§1/2 und17 – Geltungsbereich und vollständige Bedingungen zu Fahrzeugen/Wechselaufbauten.
- STILL EXD, Transportabschnitt – Bezeichnetes Gerätebeispiel; keine universelle Hebe- oder Ladungssicherungsanleitung.
- BetrSichV §3 – Beurteilung der tatsächlichen Verwendung im erhaltenen Aussagescope.
Redaktion e-hubwagen.de, Arbeitsstand 12. Oktober 2026. Eigene Beispiele und Zeichnungen sind ausdrücklich keine tatsächlich geprüften Geräte, Messungen oder Betriebsfälle. Eine konkrete Rückfrage vorbereiten.