Drei Lastbegriffe und ihre Bezüge
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| Begriff | Bezug | Benötigter Beleg |
|---|---|---|
| Traglast | Zulässige Belastung des einzelnen Lagergeräts/Trägers in der vorgesehenen Ausführung. | Zugehörige Herstellerangabe und tatsächliche Ladeeinheit. |
| Auflast | Last weiterer Einheiten auf dem tragenden Lagergerät, einschließlich der zugehörigen Gewichte. | Zulässige Auflast und passende Stapelbedingungen. |
| Boden/Untergrund | Gesamter Stapel und tatsächlicher Aufstand. | Belegte Boden-/Untergrundtragfähigkeit für diesen Zustand. |
Die DGUV208-061 unterscheidet diese Belastungsbezüge. Weder die Hubwagentragfähigkeit noch eine Werbeangabe zur Einzelpalette ersetzt die anderen Fragen. Ein örtlicher oder bauordnungsrechtlicher Regelungsbereich bleibt zuzuordnen.
Stapelbedingungen vollständig zusammenführen
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| Bereich | Erforderlicher Zusammenhang |
|---|---|
| Bauart und Kennzeichnung | Passende Lagergeräte/Träger, Herstelleranleitung, zulässige Belastungen und Stapelfähigkeit. |
| Einheiten und Aufbau | Geeignete, unbeschädigte Ladeeinheiten, vollständiger Aufstand, zusammenpassende Geometrie und Gewichtsverteilung. |
| Standsicherheit | Tatsächliche Aufbau-, Höhen-, Neigungs-, Umgebungs- und Belastungsbedingungen zusammen beurteilen. |
| Ein-/Auslagerung | Nur für die tatsächliche Bauart zulässige Entnahme; Bewegungs-/Arbeitsbereiche und Zustand während des Vorgangs. |
| Schutz und Betrieb | Herabfallendes Lagergut, Verkehr/Flächen, Mängel und örtliche Organisation. |
Die vollständigen Bedingungen des Stapelabschnitts5.4 der DGUV208-061 wurden im Kontext gelesen, ebenso die Geltung und vorgelagerten Hersteller-/Betriebsabschnitte. Hier wird keine einzelne Zahlenregel aus diesem Zusammenhang als allgemeine Stapelfreigabe herausgelöst. Tabellen, Anhangberechnungen und tatsächliche Herstellerbedingungen werden durch diese qualitative Karte nicht ersetzt.
Nach Entnahme entsteht ein anderer Zustand
Lehrfall: Drei passend stapelbare Einheiten A/B/C mit geeigneter Bauart, belegten Belastungen, sicherem Aufstand und zulässiger Entnahme werden ausdrücklich angenommen. Nach einer Entnahme ist der tatsächliche Reststapel zu betrachten: Welche Einheiten tragen nun was, und passt ihr Aufstand zur vorgesehenen Bauart? Eine kleinere Anzahl allein beweist den neuen Zustand nicht. Es werden weder Massen noch Standsicherheit gerechnet und keine reale Entnahme durchgeführt.
Die ganze Ladeeinheit, Trägerzustand und örtliche Gefährdungsbewertung liefern getrennte Eingänge. Eine passende Aufnahme durch den Hubwagen bestätigt keinen unbekannten Stapel.
Fragen zur Stapelkarte
Kann ich aus der Hubwagentragfähigkeit die Stapelhöhe ableiten?
Nein. Gerätetragfähigkeit und zulässiger Stapel sind unterschiedliche Bezüge; Träger-/Auflast-, Boden- und Standsicherheitsbedingungen fehlen dafür.
Ist jeder stapelbare Träger beliebig kombinierbar?
Zusammengehörige Bauart, Herstellerbedingungen, Geometrie, Ladeeinheiten und Aufstand müssen für die konkrete Kombination passen.
Muss nach Entnahme alles neu begonnen werden?
Prüfen Sie die betroffenen Bedingungen am tatsächlichen Restzustand. Gültige unveränderte Bezüge können erhalten bleiben; eine pauschale neue Freigabe folgt daraus nicht.
Quelle und reale Stapelnachweise
Eigene qualitative Stapelkarte. Reale Träger-/Ladeeinheiten, Herstellerlasten, Auflast, Boden, Standsicherheit, zulässige Entnahme und örtliche Bewertung bleiben konkret nachzuweisen.
- DGUV208-061,11/2023 aktualisiert07/2024 – Geltung, Definitionen, Traglast/Auflast, Lagerbetrieb und vollständige Stapelbedingungen5.4; keine allgemeine Höhenformel übernommen.
Redaktion e-hubwagen.de, Arbeitsstand 12. Oktober 2026. Eigene Beispiele und Zeichnungen sind ausdrücklich keine tatsächlich geprüften Geräte, Messungen oder Betriebsfälle. Eine konkrete Rückfrage vorbereiten.